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Rechtliche Situation!

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Das MinroG (Mineralrohstoffgesetz) ist ein Bundesgesetz und hat im Stufenbau der Rechtsordnung einen sehr hohen Stellenwert.

Dieses Gesetz ist sehr wirtschaftsfreundlich und nimmt auf die Belange der Bürger nur untergeordnet Rücksicht. In unserem speziellen Fall endet das Genehmigungsverfahren direkt am Steinbruch (das Material wird Vorort aufbereitet). Es wird im Wesentlichen nur auf Anrainer die im Umkreis von 300m vom Steinbruch liegen Rücksicht genommen. Die endgültige Entscheidung über eine Genehmigung liegt bei der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung. In der Entscheidung muss eine öffentliche Interessensabwiegung mit Berücksichtigung finden d.h. es obliegt der Bezirkshauptmannschaft die allgemeine Notwendigkeit des Gesteines in der Region gegenüber einer zusätzlichen Belastung für die Bevölkerung abzuwiegen.

Im Verfahren haben die Anrainer, die betroffene Gemeinde Großstübing, die Nachbargemeinden sowie einige Sachverständige des Landes (Geologe, Lärmtechniker, Emissionstechniker, ...) sowie die Umweltanwältin Parteienstellung.

Den übrigen Betroffenen haben die Möglichkeit an der Verhandlung teilzunehmen und vom Verhandlungsteam Stellungnahmen zu verschiedenen Fragen einzufordern. Die Geschlossenheit der betroffenen Bürger gegen den Steinbruch bietet uns die Chance Steinbrüche im Stübingtal zu verhindern. 

 

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Resolution

Das Stübingtal ist durch seine landschaftliche Schönheit ein Tal mit höchster Lebensqualität. Dieses Tal ist ein Erbe unserer Vorfahren und unsere Verantwortung ist es, dieses Naturjuwel der nächsten Generation in seiner derzeitigen Form zu überlassen.

 cat

Ich spreche mich aus diesem Grund gegen einen Rohstoffabbau im Stübingtal aus!

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